Deutliche Steigerung des Bürgergeldes auf 563 Euro


Deutliche Steigerung des Bürgergeldes auf 563 Euro
Datum: 29. August 2023 – 11:23 Uhr

Um Millionen von Menschen in Not stärker finanziell zu unterstützen, hat die Bundesregierung angekündigt, ab dem nächsten Jahr das Bürgergeld deutlich zu erhöhen.
Durch die vorgeschlagenen Änderungen wird es für Alleinstehende zu einer deutlichen Erhöhung um ca. 60 € kommen. Da derzeit mehr als fünf Millionen Empfänger von Bürgergeld profitieren, dürften diese Anpassungen erhebliche Auswirkungen auf die soziale Wohlfahrt haben. Ab Anfang 2024 erhalten Alleinstehende im Rahmen des überarbeiteten Bürgergeldes 563 Euro pro Monat, statt bisher 502 Euro. Das gab Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, in Berlin bekannt. Heil bezeichnete diesen Anstieg als einen erheblichen Schritt und gab einen Gesamtanstieg von über zwölf Prozent an. Er betonte die Bedeutung eines verlässlichen Sozialstaates gerade in Zeiten von Krisen und Umbrüchen. Die jüngsten Änderungen sind eine direkte Folge der zu Jahresbeginn umgesetzten Bürgergeldreform. Ziel dieser Reform war es, die Leistungssätze schneller als bisher an die Inflation anzupassen. Im Rahmen dieser Reform erhalten Personen im Alter zwischen 15 und 18 Jahren nun 471 Euro statt 420 Euro. Ebenso haben Kinder im Alter zwischen sieben und 14 Jahren Anspruch auf 390 € statt 348 €. Für Kinder bis sechs Jahre erhöht sich die Leistung von 318 Euro auf 357 Euro.
Die Zahl der Bürgergeldempfänger liegt derzeit bei 5,5 Millionen, darunter 1,68 Millionen Arbeitslose. Im Januar löste das Bürgergeld als zentrale Sozialreform unter der Ampel-Koalition die bisherige Hartz-IV-Variante ab. Zu Beginn des Jahres war bereits ein Anstieg der regulierten Tarife um rund 50 Euro zu verzeichnen. Diese Reform stellt sicher, dass sich die Leistungsniveaus schneller an veränderte Inflationsraten anpassen. Hubertus Heil erklärte, dass die Reform nun sowohl die Inflation als auch das Lohnniveau des Folgejahres bis zum zweiten Quartal des laufenden Jahres berücksichtige und so eine dynamischere Reaktion auf konjunkturelle Schwankungen ermögliche. Die Ankündigung stieß bei verschiedenen sozialen Organisationen auf vielfältige Reaktionen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) wertet die Anpassung als positives Signal und betont die Unterstützung eines breiten Spektrums von Menschen, darunter auch Menschen, die im Alter und aufgrund einer Behinderung auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Der Sozialverband VdK hingegen hält den Anstieg angesichts der anhaltenden Inflation für zu wenig und zu spät. Der Paritätische Wohlfahrtsverband, ein weiterer Wohlfahrtsverband, bleibt skeptisch und stellt fest, dass die geänderten Sätze nicht ausreichen, um den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden. Die nach monatelangen Verhandlungen in der Ampel-Koalition eingeführte Bürgergeldreform bringt auch wesentliche Änderungen bei den Anspruchskriterien mit sich. Es wurde eine zwölfmonatige Wartefrist eingeführt, während der bestehende Wohnkosten gedeckt werden und eine Vermögensbewertung erst dann greift, wenn das Vermögen bestimmte Schwellenwerte überschreitet. Darüber hinaus wurden die Zulagen für Erwerbstätige erhöht. Kernziele der Reform sind die Stärkung der individueln Betreuung der Leistungsberechtigten in den Jobcentern sowie die Schaffung größerer Möglichkeiten zur Kompetenzentwicklung und Qualifizierung. Der Anstieg des Bürgergeldes rückt sowohl das Engagement der Regierung für die Bewältigung sozialer Wohlfahrtsbelange als auch die anhaltende Debatte darüber in den Vordergrund, wie gut diese Leistungen mit den Lebenshaltungskosten und den Bedürfnissen der Bevölkerung in Einklang stehen.

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